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DOOM 64 (eShop)

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Auch Doom 64 wird für Switch erscheinen

Fans von Doom kommen mit Nintendo Switch voll auf ihre Kosten. Erst ist das Reboot erschienen, die Fortsetzung dazu wird bald erscheinen, und vor kurzem folgten das originale Doom, Doom II und Doom 3. Doch dabei wird Publisher es nicht belassen!

Am 22. November wird Doom 64 für Switch erscheinen.

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Bisher gibt es zwölf Kommentare

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  • Avatar von Garo
    Garo 09.09.2019, 12:10
    Zitat Zitat von Feargewinnt Beitrag anzeigen
    HI zusammen,

    na ja wer´s braucht kann sich über das Spiel freuen. Ich werde mir es nicht kaufen, es reichen DOOM und DOOM II. Bessere Versionen und Varianten gab es in meinen Augen eh nicht.
    LG
    Beachte aber: DOOM 64 ist ein eigenständiges Spiel und kein Port von DOOM 1 oder 2.
    btw: Willkommen im Forum.
  • Avatar von Feargewinnt
    Feargewinnt 09.09.2019, 11:48
    HI zusammen,

    na ja wer´s braucht kann sich über das Spiel freuen. Ich werde mir es nicht kaufen, es reichen DOOM und DOOM II. Bessere Versionen und Varianten gab es in meinen Augen eh nicht.
    LG
  • Avatar von Garo
    Garo 06.09.2019, 10:53
    Zitat Zitat von FallenDevil Beitrag anzeigen
    Das mag sein, dass eine Prüfung damals nicht Garantie für Nicht-Indizierung war.

    Allerdings findet man nirgends einen Eintrag im Bundesanzeiger zu Doom 64 und auch nix zu einer Listenstreichung in den vergangenen Jahren, wohingegen man zu Doom (1) massig alte News findet.

    Ergo: War nie indiziert.

    Nur weils einer bei Schnittberichte in seinen Einführungspost geschrieben hat, muss das nicht direkt stimmen (Stichwort Irrglaube) und du denkst ja wohl nicht ernsthaft Nintendo wäre so blöd und setze sich über das Bewerbungsverbot indizierter Titel hinweg.
    Scheinst Recht zu haben... Den Bundesanzeiger hatte ich gar nicht geprüft.
    Ich danke für die Richtigstellung.

    EDIT: lol, mir fällt gerade auf, dass das am selben Tag wie DOOM Eternal kommt.
  • Avatar von FallenDevil
    FallenDevil 06.09.2019, 10:25
    Das mag sein, dass eine Prüfung damals nicht Garantie für Nicht-Indizierung war.

    Allerdings findet man nirgends einen Eintrag im Bundesanzeiger zu Doom 64 und auch nix zu einer Listenstreichung in den vergangenen Jahren, wohingegen man zu Doom (1) massig alte News findet.

    Ergo: War nie indiziert.

    Nur weils einer bei Schnittberichte in seinen Einführungspost geschrieben hat, muss das nicht direkt stimmen (Stichwort Irrglaube) und du denkst ja wohl nicht ernsthaft Nintendo wäre so blöd und setze sich über das Bewerbungsverbot indizierter Titel hinweg.
  • Avatar von Garo
    Garo 06.09.2019, 08:25
    Zitat Zitat von FallenDevil Beitrag anzeigen
    Doom 64 stand nie auf dem Index. Man ist nur immer davon ausgegangen weil Doom, ist aber ein Irrglaube weil Doom.
    Die Diskussion hatte ich intern mit dem Team auch geführt, wurde aber schnell vom Gegenteil überzeugt. Damals gab es noch nicht die Regel, dass ein von der USK eingestuftes Spiel nicht mehr indiziert werden kann und DOOM würde trotz Einstufung kurze Zeit nach Verkausstart auf den Index gesetzt.
    https://www.schnittberichte.com/schn....php?ID=456266
  • Avatar von FallenDevil
    FallenDevil 05.09.2019, 16:57
    Doom 64 stand nie auf dem Index. Man ist nur immer davon ausgegangen weil Doom, ist aber ein Irrglaube weil Doom.
  • Avatar von Mr. Murdock
    Mr. Murdock 05.09.2019, 16:13
    Trotzdem überlegt sich Nintendo immer viel zu gut solche Sachen, die Vertragsstrafe zu Sony und Philips 1994/1995 ist es ja auch, weshalb Nintendo keinesfalls 2 mal den selben Fehler macht. Irgendwie muß es Nintendo ja ganz genau wissen was die tun
  • Avatar von Garo
    Garo 05.09.2019, 16:01
    Zitat Zitat von mr.murdock Beitrag anzeigen
    So vieles wurde auch so schon die Jahre von Listen genommen, egal ob allgemein oder der Werbung wegen verboten, nicht zu vergessen daß der Paragraphendschungel immer unübersichtlicher wurde, weil sich oft zwischendurch Gesetze änderten.
    Das hat nix mit sich ändernden Gesetzen zu tun. Das sind alles Einzelfall-Entscheidungen, die BPjM vornimmt.
    Und nichts wurde "der Werbung wegen verboten".
  • Avatar von Mr. Murdock
    Mr. Murdock 05.09.2019, 15:56
    Gute Theorie. So vieles wurde auch so schon die Jahre von Listen genommen, egal ob allgemein oder der Werbung wegen verboten, nicht zu vergessen daß der Paragraphendschungel immer unübersichtlicher wurde, weil sich oft zwischendurch Gesetze änderten.

    Jedenfalls wurden vor über 10 Jahren alle Doom-Teile bis auf die 64er von der Liste genommen, und Doom für Game Boy Advance kam als damals einziges Doom-Spiel auf Antrag nicht in solchen Listen
  • Avatar von Garo
    Garo 05.09.2019, 15:38
    Zitat Zitat von mr.murdock Beitrag anzeigen
    Ansonsten glaube ich nicht, daß Doom 64 in D-Land von der Indizierungsliste genommen wurde. Ansonsten miener Meinung nach ist es das beste Doom überhaupt
    Indizierte Spiele unterliegen einem Bewerbungsverbot. Damit wäre es unzulässig, das Nintendo Direct so wie es war in Deutschland zu senden. Ergo: Entweder es ist runter von der Liste oder Nintendo hat sich mit Ausstrahlung des Videos strafbar gemacht.
  • Avatar von Mr. Murdock
    Mr. Murdock 05.09.2019, 15:24
    Gut daß es Indizierung bisher nur in Deutschland und Australien gab, und auch nicht in GB. Sonst heißt es entweder verboten oder nicht.

    Ansonsten glaube ich nicht, daß Doom 64 in D-Land von der Indizierungsliste genommen wurde. Ansonsten miener Meinung nach ist es das beste Doom überhaupt
  • Avatar von Garo
    Garo 05.09.2019, 01:14
    Ob das schon vom Index gestrichen wurde? Die 25 Jahre laufen erst in drei Jahren ab...