Die USK erweitert ihre Leitkriterien

In Wolfenstein 2 wurden in der deutschen Version verfassungswidrige Symbole ausgetauscht

Früher hat die USK noch für viel Frust bei Videospielern gesorgt. Spiele wurden indiziert, hierzulande überhaupt nicht oder nur in geschnittener Version veröffentlicht. Heutzutage trifft dies zwar nur noch auf eine verschwindend geringe Anzahl an Spielen zu, doch die USK schraubt auch weiterhin an ihren Richtlinien. Dieses Mal betrifft es insbesondere verfassungswidrige Symbole in Videospielen.

Hier wird genau geprüft, ob eine Jugendgefährdung vorliegt. Dazu gehören "Verherrlichung oder Verharmlosung der NS Ideologie" oder "Verrohung durch Banalisierung des Nationalsozialismus". Die Abgrenzung erfolgt hier durch Beurteilung von Kriterien wie einem "differenziert-kritischer Umgang mit den historischen Begebenheiten", "rein fiktionale Stoffen mit dystopischen Szenarien" oder "die Ideologie entlarvende Satiren".

Die Pressemitteilung sowie die angepassten Richtlinien sind auf der Internetseite der USK zu finden.

Weiterführende Links: Quelle, Forum-Thread

Bisher gibt es acht Kommentare

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  • Avatar von Karltoffel
    Karltoffel 08.08.2019, 21:11
    Zitat Zitat von Garo Beitrag anzeigen
    Merkwürdig, da die USK Arbeit mit der Sozialadäquanz vor fast genau einem Jahr bekannt gab (USK berücksichtigt bei Altersfreigabe von Spielen künftig Sozialadäquanz) und ebenfalls vor einem Jahr bereits das erste Spiel unter Berücksichtigung dieser kennzeichnete (Erstes Spiel unter Berücksichtigung der Sozialadäquanz gekennzeichnet) und auch die internationale Version von Wolfenstein: Youngblood (inkl. Hakenkreuzen und so) schon vor zwei Monaten eine Kennzeichnung erfuhr. Ergo muss es bereits Richtlinien geben. Ich glaube nicht, dass eine DEUTSCHE Institution ein Jahr lang mit Einzelfallentscheidungen ohne Grundlage von Richtlinien arbeitet.
    Ich glaube schon, dass eine Institution wie die USK sich erst einmal Einzelfälle anschaut, hier zusammen mit den Prüfern und Rechtsbeistand berät und dann basierend auf den gesammelten Erfahrungen eine allgemeine Leitlinie herausgibt. Ein Jahr scheint eine lange Zeit, aber wir reden hier von vielleicht 3 relevanten Spielen (darunter zweimal Wolfenstein), und so eine Anpassung der Leitkriterien ist für die USK doch ein ziemlich bürokratischer Akt.

    Nebenbei: https://usk.de/usk-beirat-beschliess...talen-spielen/
  • Avatar von Garo
    Garo 07.08.2019, 19:36
    Zitat Zitat von Karltoffel Beitrag anzeigen
    Diese Klausel wurde gar nicht von der USK beschlossen, sondern von den Ländern bzw. deren Jugendschutzbehörden. Ich denke mal, dass die USK sich nun damit konkret auseinandergesetzt und daraus Richtlinien bzw. Empfehlungen für die Prüfer abgeleitet hat.
    Merkwürdig, da die USK Arbeit mit der Sozialadäquanz vor fast genau einem Jahr bekannt gab (USK berücksichtigt bei Altersfreigabe von Spielen künftig Sozialadäquanz) und ebenfalls vor einem Jahr bereits das erste Spiel unter Berücksichtigung dieser kennzeichnete (Erstes Spiel unter Berücksichtigung der Sozialadäquanz gekennzeichnet) und auch die internationale Version von Wolfenstein: Youngblood (inkl. Hakenkreuzen und so) schon vor zwei Monaten eine Kennzeichnung erfuhr. Ergo muss es bereits Richtlinien geben. Ich glaube nicht, dass eine DEUTSCHE Institution ein Jahr lang mit Einzelfallentscheidungen ohne Grundlage von Richtlinien arbeitet.
  • Avatar von Karltoffel
    Karltoffel 07.08.2019, 18:00
    Zitat Zitat von Garo Beitrag anzeigen
    Was hat die USK denn jetzt geändert? Die Sozialadäquanz-Klausel existiert doch nun schon seit so ziemlich genau einem Jahr.
    Diese Klausel wurde gar nicht von der USK beschlossen, sondern von den Ländern bzw. deren Jugendschutzbehörden. Ich denke mal, dass die USK sich nun damit konkret auseinandergesetzt und daraus Richtlinien bzw. Empfehlungen für die Prüfer abgeleitet hat.
  • Avatar von Garo
    Garo 07.08.2019, 08:07
    Zitat Zitat von Naska Beitrag anzeigen
    "Hier wird genau geprüft, ob eine Jugendgefährdung vorliegt. "

    Liest sich als ob es um ab 18 geht und kein Verbot, das wär halt schon für mich ok.
    So logisch haben die zumindest früher nicht gehandelt. Es wurden schon einige Titel indiziert (nicht verboten) weil sie jugendgefährdend waren.
  • Avatar von Naska
    Naska 06.08.2019, 22:55
    "Hier wird genau geprüft, ob eine Jugendgefährdung vorliegt. "

    Liest sich als ob es um ab 18 geht und kein Verbot, das wär halt schon für mich ok.
  • Avatar von Garo
    Garo 06.08.2019, 18:37
    Zitat Zitat von Naska Beitrag anzeigen
    USK 18 ist mir egal solange die Veröffentlichung selbst nicht damit automatisch verboten ist.
    Hä?
  • Avatar von Naska
    Naska 06.08.2019, 17:55
    USK 18 ist mir egal solange die Veröffentlichung selbst nicht damit automatisch verboten ist.
  • Avatar von Garo
    Garo 06.08.2019, 16:47
    Was hat die USK denn jetzt geändert? Die Sozialadäquanz-Klausel existiert doch nun schon seit so ziemlich genau einem Jahr.