2002 wurde Nintendo von der EU Kommission zu einer Geldbuße von ca. 149 Millionen Euro verurteilt. Die EU Kommission hat als eine ihrer vielen Aufgaben unter anderem, den Wettbewerb im europäischen Binnenmarkt zu kontrollieren. Der Grund war, dass Nintendo die Vertriebshändler in den Ländern der EU von 1991 bis 1998 unter Druck gesetzt hatte: Vertriebshändler, die Parallelausfuhren zuließen, wurden dadurch sanktioniert, dass Nintendo ihre Belieferung reduzierte oder sie vollständig boykottierte. Das Ziel war, durch diesen Missbrauch zu verhindern, dass Spiele von Händlern oder Privatpersonen in Ländern mit niedrigeren Preisen in großem Umfang gekauft werden und dann in Ländern mit höherem Preisen verkauft werden. Die Preisunterschiede betrugen damals bis zu 70%, vor allem in Großbritannien waren Spiele oft wesentlich billiger. Solche Maßnahmen behindern aber den freien Wettbewerb im Binnemarkt der EU, was verboten ist, daher wurde eine Strafe ausgesprochen.
Nintendo und zwei der involvierten Händler gingen gegen diese Strafe vor das Höchstgericht der Europäischen Union, den EuGH in Luxemburg, und bekamen nun teilweise recht. Unter anderem weil Nintendo Unterlagen offen gelegt hatte, wurde die Strafe auf ungefähr 119 Millionen Euro herabgesetzt. Die Strafe eines der Händler wurde halbiert. Nintendo hatte schon 2002 zugegeben, dass die Maßnahmen gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen hatten.
EuGH senkt Nintendos Geldbuße
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