1. #1
    Avatar von Smokey
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    geschockt [eBay] Ernste Bedrohung – eBay-Händler droht unzufriedenem Kunden

    Ungeahnte Konsequenzen sollte eine negative Bewertung nach einer eBay-Versteigerung für einen unzufriedenen Kunden haben. Der Anbieter drohte mit einer Strafanzeige und bis zu fünf Jahren Haft.

    Im Dezember 2004 beschloss Bernd S. aus Nürnberg, seinen PC auch im neuen Jahr gegen Viren und andere Schädlinge zu schützen. Er kaufte bei einem eBay-Händler einen Virenscanner für 29 Euro. Gegenüber dem offiziellen Ladenpreis spare er damit 111 Euro, stand in der Artikelbeschreibung. Nach dem Kauf stellte Bernd S. allerdings fest, dass sein Programmpaket nicht dem ursprünglichen Angebot bei eBay entsprach und deutlich eingeschränkt war.
    Bernd S. war verärgert und wollte vom Kauf zurücktreten. Da die Verpackung aber bereits geöffnet und die Software installiert war, lehnte der Händler dies ab. Daraufhin hinterließ Bernd S. eine negative Bewertung bei eBay.
    Zwei Tage später folgte eine Händlerreaktion der besonderen Art: Per E-Mail forderte die "Rechtsabteilung" des Anbieters Bernd S. auf, innerhalb von 24 Stunden verbindlich zu erklären, dass er die Bewertung zurücknehme. Andernfalls werde man nach Fristablauf durch eine Rechtsanwaltskanzlei Strafanzeige wegen übler Nachrede, Verleumdung sowie Ruf- und Geschäftsschädigung gegen ihn stellen lassen. Zusätzlich zum Strafprozess werde die Anwaltskanzlei in einem Zivilprozess Schadensersatzforderung wegen der Ruf- und Geschäftsschädigung stellen. Bernd S. dürfe sich hier auf eine fünfstellige Summe einstellen. In der Strafsache nahm die Rechtsabteilung von H&S Discount das Urteil nicht vorweg, sondern verwies nur auf die Höchststrafe von 5 Jahren Freiheitsentzug.
    Die E-Mail als Drohung zu bezeichnen, wäre fast noch untertrieben. Wörtlich heißt es darin: "Uns kostet das lediglich einen Brief, Sie gelten dann als vorbestraft!

    C't



    Diese Schweine! Der arme Kerl.

  2. #2

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    einfach nie ne negative bewertung geben

  3. #3
    Avatar von Diablokiller999
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    Vorbeifahren und mal ne Runde stempeln was man davon hält,die gute alte Gewalt,was würde man nur ohne sie machen,dieser Bürokratismus bringt einen da nicht weiter

    Aber vor Gericht wäre das eh unhaltbar,ist der Kunde unzufrieden,dann ist er es halt und bei Ebay gibt es einen Raum dafür,wo er es anderen Käufern mitteilen kann,laut Ebay also ganz legal(was es sowieso ist).
    Viel Lärm um Nichts...
    Du atmest, aber kannst du denken?!

    "Wissenschaft ohne Religion ist langweilig, Religion ohne Wissenschaft ist blind!" - Albert Einstein <= WORD!

  4. #4
    Avatar von WickedThug
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    "Verleumdung sowie Ruf- und Geschäftsschädigung"

    Spinnt der Verkäufer? Wenn der schon falsche Ware anbietet dann ist es doch kein Wunder, dass sein Geschäft schädigt. Aber nicht der Käufer sondern der Verkäufer selbst. So, nun sollte er sich selbst anzeigen
    Ziele nach dem Mond!
    Selbst wenn Du ihn verfehlst,
    wirst Du
    zwischen den Sternen landen!

  5. #5
    Avatar von MaxPayne666
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    Zum Glück habe ich nen Rechtsschutz.......

  6. #6
    Avatar von BIGBen
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    Der Verkäufer hat eh keine Chance, weil die Bewertungen ja keine Straftat sind. Schon gar nicht, wenn der schlechte Ware anbietet. Eigentlich könnte der Käufer die jetzt wegen Drohung verklagen und selber nochmal abkassieren

  7. #7
    Avatar von Smokey
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    na ja "schlechte Ware" war es ja bestimmt nicht! Das ist wie wenn du etwas bestellst und dann nur der Verpackung geliefert wird. weil wenn unten kleingeschreiben dastand das es aber nur die Verpackung ist dann haste Pech und kein Anspruch weil gekauft wie gesehen! ..leider.

  8. #8

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    Lol und ihr glaubt den Scheiß?

    War bei uns genau das Selbe auch mal. Er hat gesagt er geht jetzt zu seinem Anwalt und dann vor Gericht. Hat sich nach der Mail nie wieder bei uns gemeldet, wurde 'denk ich mal' wegen Nichtigkeit abgelehnt.

    HIM - Die Beste Band der Welt

  9. #9
    Avatar von MamoChan
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    Ich hatte mal ein ähnliches Problem, nur umgekehrt. Und zwar hatte ich ein PC Spiel verkauft (HULK). Wegen des erstaunlich hohen Gebots war ich auch sehr erfreut und schickte das PC-Spiel weg. Dann kam ein wütender Brief vom Käufer, in dem er siech beschwerte, daß es sich bei dem Spiel nicct um die Spielumsetzung des Films haneldt, sondern um ein älteres. Er wollte dann auch sofort zum Anwalt gehen. Ich schrieb ihm zurück, daß ich seine Aufregung nicht verstehen kann, zumal ich alle Daten von der Spiele-Verpackung genannt hatte und niemals behauptet, es würde sich um die Film-Version handeln.

    Danach habe ich zwar keine Antwort von ihm erhalten, dafür aber eine positive Bewertung.

  10. #10

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    mein senf: spybot und antivir, beides kostenlos und schützt genauso gut =)

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